Freitag, 11. Mai 2012

Existenzgründerzuschuss bzw. Gründungszuschuss mit neuen Regeln

Im Dezember 2011 gab es einige Veränderungen beim Existenzgründerzuschuss (Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit), die leider zum Nachteil der Existenzgründer ausgefallen sind und zudem recht tief greifend sind. Deren Wirkung setzt gerade erst richtig spürbar ein:

Galt bislang ein Rechtsanspruch auf den Existenzgründerzuschuss bzw. Gründungszuschuss, so ist dies nunmehr nicht länger der Fall, da diese Zuschuss zu einer Ermessensleistung wurde. Dies bedeutet, dass der jeweilige Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit einen weitgehenden Entscheidungsspielraum für die Bewilligung dieses Zuschusses hat. Der nächste Einschnitt erfolgte bezüglich des Budgets, das insgesamt für die Vergabe von Existenzgründerzuschüssen bereitgestellt wird – dieses hat eine drastische Kürzung erfahren. Somit stehen schon per se weniger Mittel zur Verfügung. Verschärfend kommt hinzu, dass noch viele Anträge aus 2011 in das Jahr 2012 hinein geschoben wurden – so ist manchenorts das spärliche Budget für 2012 bereits durch die Auszahlung der „alten“ Existenzgründerzuschüsse so gut wie erschöpft.

Die momentan gängige Praxis zeigt, dass die Vergabe des Existenzgründerzuschusses / Gründungszuschusses in dem Sinne gehandhabt wird, dass nur noch wenige Gründer in den Genuss dieser Mittel kommen. D.h. der überwiegende Teil der Gründungswilligen erhält auf seine Beantragung hin eine Absage. Zudem wurde berichtet, dass einige Sachbearbeiter auch gerne das Thema auf die derzeit „so tollen Chancen“ auf dem Arbeitsmarkt lenken, wenn man auf die Beantragung eines Existenzgründerzuschusses zu sprechen kommt.

Fazit:
Wer gründen möchte und einen Anspruch auf Existenzgründerzuschuss bzw. Gründungszuschuss, der sollte diesen auch weiterhin beantragen. Allerdings sollte man durchaus dazu bereit sein, mit guten Argumenten für die Bewilligung des Zuschusses zu kämpfen und sich nicht einfach mit einer schriftlichen Standart-Absage „abspeisen“ lassen.

Gründerkredit lässt angestrebte Finanzierung näher rücken

Existenzgründer stehen bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit zahlreichen Fragen gegenüber, für die Sie möglichst schnell eine treffende Lösung finden müssen. Dazu gehört auch das Thema Finanzierung. Denn in der Regel verfügen Gründer nicht über genügend Eigenkapital, um das Unternehmen allein aus diesen Reserven aufbauen zu können. Also währe es nahe liegend, den über das verfügbare Eigenkapital hinaus benötigten Finanzbedarf über die Aufnahme eines Darlehens abzudecken. Banken sehen Gründer im Algemeinen jedoch als Risiko-Kunden an, daher ist die Vergabe eines Darlehens an diese Personengruppe entsprechend restriktiv.

Die Lösung für den angehenden Existenzgründer liegt hier in Förderdarlehen wie dem Gründerkredit der KfW, der die besonderen finanziellen Umstände eines Existenzgründers berücksichtigt. Diese bestehen beispielsweise darin, dass Gründer zumeist auch nur geringe bankübliche Sicherheiten vorweisen können - was den Erhalt eines klassischen Bankdarlehens noch weiter erschwert. Aber gut – dank des Gründerkredits, der eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für die durchleitende Hausbank bereithält, ist das Thema Sicherheiten schon sehr zufrieden stellend gelöst.

Um den vorstehend genannten Vorteil des Gründerkredits zu nutzen, sollte bereits im Businessplan der Vorschlag unterbreitet werden, dass man für die Finanzierung der Existenzgründung einen Gründerkredit anstrebt. So wird der Bankberater gleich auf die „richtige Fährte“ geleitet. Im Ergebnis bewirkt die Verwendung des Gründerkredits, dass die Chance auf Zusage des Darlehens höher ausfällt und der Existenzgründer damit dem angestrebten Darlehen schon ein ganzes Stück näher gerückt ist.

Fördermittel für Existenzgründer: auch das Einstiegsgeld gehört dazu

Auch in der Beauty-Branche gibt es viele Möglichkeiten, um sich eine selbständige Existenz aufzubauen. Ob Nageldesign, mobiler Kosmetik- oder Friseursalon – die Auswahlmöglichkeiten sind weit gefasst. Doch bevor man einen solch entscheidenden Schritt wagt, sollte die Existenzgründung möglichst gut vorbereitet sein. Denn gerade wenn man bereits lange Jahre angestellt war, bringt die Selbständigkeit zahlreiche Veränderungen des Arbeitsalltages mit.

Die Selbständigkeit kann aber auch eine Chance für Menschen sein, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind. Auch wer bereits Arbeitslosengeld II bezieht, kann eine staatliche Unterstützung für seine Existenzgründung erhalten. Die Unterstützung kann in Form des Einstiegsgeldes erfolgen. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. In der Regel ist es aber notwendig, dass das Gründungskonzept vorher von einer fachkundigen Stelle auf seine Tragfähigkeit hin überprüft wird. Auch wenn das Ergebnis der fachkundigen Stelle positiv ausfällt ist zu bedenken, dass kein Rechtsanspruch auf die Zahlung von Einstiegsgeld besteht.

Ein Businessplan ist doch ganz nützlich!

Klar ist schon, wenn ein Gründer seine Geschäftsidee systematisch entwickeln möchte so ist es sinnvoll, die Gedanken einfach mal aufzuschreiben. Dies geschieht am besten mittels Ausarbeitung eines Businessplanes. Denn ansonsten startet man mit dem Weiterdenken immer wieder an verschiedenen Punkten und produziert im ungünstigsten Falle nur Chaos.

Mit deinem Businessplan als „Entwicklungsgrundlage“ für das eigene Geschäft hingegen, bleiben die Gedanken immer nahe am eigentlichen Thema dran. Natürlich kann eine solche Planung noch mehr: denn wer Fördermittel beantragen möchte oder gar ein Darlehen von der Bank benötigt, der sollte schon recht detailliertes Material für die Präsentation seiner Geschäftsidee parat halten. Denn auch für den Banker oder Mitarbeiter der Förderstelle bildet der Businessplan eine Entscheidungsgrundlage, deren Tragweite nicht unterschätzt werden sollte.

Gut, einen wirklich aussagefähigen und in allen Punkten schlüssigen Businessplan zu erstellen erfordert schon genügend Zeit und genaues Arbeiten (insbesondere, wenn es um die Entwicklung realistischer Planzahlen geht). Wer sich diesem Projekt nicht alleine nähern möchte, der findet entsprechend qualifizierte Gründungsberater, die in allen Phasen der Planung helfend zur Seite stehen.
Schön ist es auch, dass es schon für die Vorgründungsphase Förderprogramme gibt, die einen Teil dieser Beratungskosten tragen. Mit dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung im Rücken, sollte eigentlich kein Gründer mehr ohne einen sauber erstellten Businessplan an den Start gehen (müssen).

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