Fördermittel für Existenzgründer: auch das Einstiegsgeld gehört dazu
Auch in der Beauty-Branche gibt es viele Möglichkeiten, um sich eine selbständige Existenz aufzubauen. Ob Nageldesign, mobiler Kosmetik- oder Friseursalon – die Auswahlmöglichkeiten sind weit gefasst. Doch bevor man einen solch entscheidenden Schritt wagt, sollte die Existenzgründung möglichst gut vorbereitet sein. Denn gerade wenn man bereits lange Jahre angestellt war, bringt die Selbständigkeit zahlreiche Veränderungen des Arbeitsalltages mit.
Die Selbständigkeit kann aber auch eine Chance für Menschen sein, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind. Auch wer bereits Arbeitslosengeld II bezieht, kann eine staatliche Unterstützung für seine Existenzgründung erhalten. Die Unterstützung kann in Form des Einstiegsgeldes erfolgen. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. In der Regel ist es aber notwendig, dass das Gründungskonzept vorher von einer fachkundigen Stelle auf seine Tragfähigkeit hin überprüft wird. Auch wenn das Ergebnis der fachkundigen Stelle positiv ausfällt ist zu bedenken, dass kein Rechtsanspruch auf die Zahlung von Einstiegsgeld besteht.
Die Selbständigkeit kann aber auch eine Chance für Menschen sein, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind. Auch wer bereits Arbeitslosengeld II bezieht, kann eine staatliche Unterstützung für seine Existenzgründung erhalten. Die Unterstützung kann in Form des Einstiegsgeldes erfolgen. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. In der Regel ist es aber notwendig, dass das Gründungskonzept vorher von einer fachkundigen Stelle auf seine Tragfähigkeit hin überprüft wird. Auch wenn das Ergebnis der fachkundigen Stelle positiv ausfällt ist zu bedenken, dass kein Rechtsanspruch auf die Zahlung von Einstiegsgeld besteht.
planer - 11. Mai, 14:43