Gründercoaching möglichst im ersten Jahr der Selbständigkeit beantragen
Ein Gründercoaching hilft jungen Unternehmern bei der Bewältigung zahlreicher Ausgabenstellungen, die bereits kurz nach der Gründung zu bewältigen sind. Hier ist während des Coachings eine erstaunliche Themenvielfalt bearbeitbar, so dass es sich für fast jeden Jungunternehmer lohnt. Denn in der Aufbauphase des Unternehmens gibt es zahlreiche Entscheidungen zu fällen, die nicht selten von erheblicher Tragweite sind. Und längst nicht jeder Unternehmer fühlt sich hier schon sicher genug um alles im Alleingang auszutüfteln.
Doch Hilfe naht: Damit das junge Unternehmen ein solches Coaching auch bezahlen kann, gibt es das KfW-Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“. Wer sich bereits innerhalb des ersten Jahrs seiner Selbständigkeit für das Gründercoaching entscheidet, der kann einen Beratungskostenzuschuss von 90 Prozent erhalten – wenn er aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I gegründet hat und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhält. D.h. wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte mit der Beantragung des Gründercoachings nicht warten, denn bei einer Beantragung des Zuschusses nach Ablauf des ersten Jahres fällt die Förderung deutlich niedriger aus.
Doch Hilfe naht: Damit das junge Unternehmen ein solches Coaching auch bezahlen kann, gibt es das KfW-Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“. Wer sich bereits innerhalb des ersten Jahrs seiner Selbständigkeit für das Gründercoaching entscheidet, der kann einen Beratungskostenzuschuss von 90 Prozent erhalten – wenn er aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I gegründet hat und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhält. D.h. wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte mit der Beantragung des Gründercoachings nicht warten, denn bei einer Beantragung des Zuschusses nach Ablauf des ersten Jahres fällt die Förderung deutlich niedriger aus.
planer - 12. Mai, 18:16