Gründerkredit lässt angestrebte Finanzierung näher rücken
Existenzgründer stehen bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit zahlreichen Fragen gegenüber, für die Sie möglichst schnell eine treffende Lösung finden müssen. Dazu gehört auch das Thema Finanzierung. Denn in der Regel verfügen Gründer nicht über genügend Eigenkapital, um das Unternehmen allein aus diesen Reserven aufbauen zu können. Also währe es nahe liegend, den über das verfügbare Eigenkapital hinaus benötigten Finanzbedarf über die Aufnahme eines Darlehens abzudecken. Banken sehen Gründer im Algemeinen jedoch als Risiko-Kunden an, daher ist die Vergabe eines Darlehens an diese Personengruppe entsprechend restriktiv.
Die Lösung für den angehenden Existenzgründer liegt hier in Förderdarlehen wie dem Gründerkredit der KfW, der die besonderen finanziellen Umstände eines Existenzgründers berücksichtigt. Diese bestehen beispielsweise darin, dass Gründer zumeist auch nur geringe bankübliche Sicherheiten vorweisen können - was den Erhalt eines klassischen Bankdarlehens noch weiter erschwert. Aber gut – dank des Gründerkredits, der eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für die durchleitende Hausbank bereithält, ist das Thema Sicherheiten schon sehr zufrieden stellend gelöst.
Um den vorstehend genannten Vorteil des Gründerkredits zu nutzen, sollte bereits im Businessplan der Vorschlag unterbreitet werden, dass man für die Finanzierung der Existenzgründung einen Gründerkredit anstrebt. So wird der Bankberater gleich auf die „richtige Fährte“ geleitet. Im Ergebnis bewirkt die Verwendung des Gründerkredits, dass die Chance auf Zusage des Darlehens höher ausfällt und der Existenzgründer damit dem angestrebten Darlehen schon ein ganzes Stück näher gerückt ist.
Die Lösung für den angehenden Existenzgründer liegt hier in Förderdarlehen wie dem Gründerkredit der KfW, der die besonderen finanziellen Umstände eines Existenzgründers berücksichtigt. Diese bestehen beispielsweise darin, dass Gründer zumeist auch nur geringe bankübliche Sicherheiten vorweisen können - was den Erhalt eines klassischen Bankdarlehens noch weiter erschwert. Aber gut – dank des Gründerkredits, der eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für die durchleitende Hausbank bereithält, ist das Thema Sicherheiten schon sehr zufrieden stellend gelöst.
Um den vorstehend genannten Vorteil des Gründerkredits zu nutzen, sollte bereits im Businessplan der Vorschlag unterbreitet werden, dass man für die Finanzierung der Existenzgründung einen Gründerkredit anstrebt. So wird der Bankberater gleich auf die „richtige Fährte“ geleitet. Im Ergebnis bewirkt die Verwendung des Gründerkredits, dass die Chance auf Zusage des Darlehens höher ausfällt und der Existenzgründer damit dem angestrebten Darlehen schon ein ganzes Stück näher gerückt ist.
planer - 11. Mai, 15:56